Photovoltaik Ortner – Ortner Trading GmbH
Geschäfsführer: Andreas Ortner
Alexander Sögner-Straße 11
2460 Bruck an der Leitha
UID-Nr. / VAT # ATU65409505
EORI-Nr. ATEOS1000021072
FN339787m; Landesgericht Eisenstadt
Angaben zur Online-Streitbeilegung:
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können eine allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff “Beschwerde” richten.
Haftungshinweis
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Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der ORTNER TRADING GmbH
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, sowie für alle Verträge zwischen der ORTNER TRADING GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Korneuburg unter FN 606774 s, mit dem Sitz in Bruck an der Leitha und der Geschäftsanschrift 2460 Bruck/Leitha, Alexander Sögner-Str. 11 („ORTNER TRADING“) und ihren Vertragspartnern („Vertragspartner“).
1.2.
Vom Geltungsbereich der AGB umfasst sind insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik und Sonnenenergiegewinnung (wie etwa Planung, Montage und Vertrieb von Photovoltaik Anlagen sowie von Energie-Speichermedien); sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Photovoltaik und Produkten zur Sonnenenergiegewinnung.
1.3.
ORTNER TRADING erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese AGB sind Bestandteil jedes von ORTNER TRADING geschlossenen Vertrages soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Diese AGB sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Vertragspartner diese AGB an, auch soweit sie seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.
1.4.
Sämtliche angeschlossenen Anlagen sind integraler Bestandteil dieser AGB.
1.5.
Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) gelten diese AGB, sofern ihnen nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.
2.1.
Die Angebote von ORTNER TRADING sind zur Gänze – auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben – freibleibend und unverbindlich.
2.2. Annahme
Bestellungen des Vertragspartners werden erst durch von ORTNER TRADING bestätigte Annahme (schriftliche Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung/Versendung der Ware angenommen. ORTNER TRADING ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Wird im Auftrag des Vertragspartners ein Kostenvoranschlag erstellt, so werden die dadurch entstandenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Auftrag an ORTNER TRADING erteilt wird. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht sowie die genaue Höhe der Kosten hingewiesen.
4.1. Lieferung / Selbstabholung
Bei einer Bestellung kann der Vertragspartner zwischen der Lieferung an eine von ihm genannte Adresse oder der Selbstabholung wählen. Die Lieferung erfolgt im Versandweg – je nach Beschaffenheit der Ware – entweder per Paktdienst oder per Spedition („Lieferung mit Zustellung“). Die Lieferung mit Zustellung beinhaltet nicht das Vertragen der Waren. Die Lieferung per Spedition erfolgt bis zur Bordsteinkante.
Wählt der Vertragspartner die Selbstabholung können zusätzliche Kosten für Verpackungsmaterial oder spezielle Verladung anfallen. ORTNER TRADING stellt die jeweilige Ware an ihrem Sitz oder einem von ORTNER TRADING genutzten Lager gemäß Auftragsbestätigung („Abholort“) zur Selbstabholung zur Verfügung und es obliegt dem Vertragspartner, die Ware auf eigene Kosten und Risiko zu verladen und abzutransportieren. Der jeweilige Abholort sowie etwaig zusätzlich anfallende Kosten werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung explizit ausgewiesen.
4.2. Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen ist unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von ORTNER TRADING ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ bezeichnet und bestätigt wurden. Bei Selbstabholung der Waren ist der vereinbarte Abholtermin/Zeitraum zwingend pünktlich wahrzunehmen. Die Nichteinhaltung der Abholfrist berechtigt ORTNER TRADING zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Ware nicht abholt. Wahlweise ist ORTNER TRADING bei Nichteinhaltung der Abholfrist zur Einlagerung der Waren und Verrechnung eines angemessenen Lagerzinses (iHv maximal EUR 450, — /Monat) berechtigt. Sofern der Vertragspartner den Kaufpreis bereits an ORTNER TRADING bezahlt hat, wird die Rückzahlung über dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, veranlasst.
4.3. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch ORTNER TRADING, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung des Auftrages erforderlichen baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen, Fragen bzw. der Erbringung von Vorleistungen durch den Vertragspartner bzw. dem Eingang einer vom Vertragspartner zu erbringenden Anzahlung. Sofern ORTNER TRADING den Vertragspartner gegen Vorkasse beliefert, beginnt die angegebene Lieferfrist erst mit dem Eingang des Vorauskassabetrages. Nachträglich vom Vertragspartner gewünschte Änderungen haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge. Nach Verständigung über die gewünschte Änderung beginnt die Frist erneut zu laufen.
4.4.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager bzw. Werk von ORTNER TRADING verlassen hat oder ORTNER TRADING die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat und die Ware ohne Verschulden von ORTNER TRADING nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
4.5. Montage
Soweit neben der Lieferung auch die Installation/Montage des Vertragsgegenstandes vertraglich vereinbart wurde, wird der Vertragsgegensand samt allem erforderlichen Zubehör gemäß dem Angebot und/oder dem Leistungsverzeichnis so errichtet und angeschlossen, dass der Vertragsgegenstand betriebsbereit an den Vertragspartner übergeht. Geringfügige Änderungen der Größe des Vertragsgegenstandes gegenüber der Planung aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeiten von bis zu 0,5 kWp gelten nicht als Änderung des Vertragsgegenstandes. Solche geringfügigen Änderungen werden dem Vertragspartner mitgeteilt und schriftlich vermerkt.
Der Vertragspartner hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Vertragspartner gestattet ORTNER TRADING und/oder den von ORTNER TRADING beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Gebäude, soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung der Montage Baustrom zur Verfügung steht, die Zufahrt mit LKWs gewährleistet ist und ein gegebenenfalls notwendiges Gerüst aufgestellt werden.
4.6.
Insbesondere sind vom Vertragspartner vor Beginn der Leistungsausführung die notwendigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, etwaige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert ORTNER TRADING zur Verfügung zu stellen.
4.7.
Sämtliche Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem ORTNER TRADING aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt ist. Hierdurch entstandene Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Vertragspartner zu tragen.
4.8.
Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn ORTNER TRADING trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht durchführt. Die Lieferfrist kann durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, dem gänzlichen Ausfall der Belieferung durch wesentliche Lieferanten, Fälle höherer Gewalt, Transportschäden, Unterbrechung von Lieferketten etc., um die Dauer der Hinderung verlängert werden.
Der Vertragspartner hat sofort nach Verständigung über die Bereitstellung der Waren für eine Abholung derselben zu sorgen bzw. ORTNER TRADING mit dem Versand zu beauftragen. Bei Annahmeverzug wird der Vertragspartner – vorbehaltlich ORTNER TRADING sonst zustehender Rechte – lagerzinspflichtig.
4.10. Teillieferungen
Teillieferungen können zwischen ORTNER TRADING und dem Vertragspartner vereinbart werden.
4.11. Lieferung auf Abruf
Bei Lieferung auf Abruf bestimmt der Vertragspartner den Zeitpunkt der Lieferung. Der Vertragspartner hat die Waren innerhalb der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist abzurufen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware – sofern schriftlich nicht Abweichendes vereinbart wurde – spätestens ein Jahr nach schriftlicher Auftragsbestätigung als abgerufen. Bei nicht fristgerechtem Abruf der Ware ist der Vertragspartner entsprechend Punkt 4.9. lagerzinspflichtig.
4.12. Betriebsstörungen
Betriebsstörungen aller Art bei ORTNER TRADING oder den Lieferanten von ORTNER TRADING, Elementarereignisse, Streiks und sonstige von ORTNER TRADING nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstände berechtigen ORTNER TRADING unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich ORTNER TRADING in Verzug befindet. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.13. Ausnahme vom Rückgaberecht
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Rückgaberecht ausgenommen. Der Vertragspartner kann sich daher nicht auf das Rückgaberecht berufen. Dies gilt nur insoweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
5.1. Preise
Die Preise von ORTNER TRADING verstehen sich in Euro und mangels besonderer Vereinbarung als Nettopreise, ohne Zinsen, Spesen, Transportkosten und ohne jegliche Nebenleistungen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sämtliche zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. für Verpackung, Lagergebühr für auftragsbezogen bereitgestelltes, jedoch nicht abgeholtes Material, Verladung, Verzollung, Versand, Abgaben und Steuern oder Ähnliches, trägt der Vertragspartner. Wird die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so trägt die Kosten für die Lieferung sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung der Vertragspartner. Diese werden gesondert verrechnet. Wird die Lieferung mit Montage vereinbart, so trägt die Kosten für die Montage der Vertragspartner. Diese werden gesondert verrechnet.
5.2. Zahlungsmethoden
ORTNER TRADING behält sich bei jeder Bestellung das Rechts vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Zahlungen gelten an jenem Tag als geleistet, an dem ORTNER TRADING tatsächlich über sie verfügen kann.
5.3.
Die von ORTNER TRADING in den Preislisten und Angeboten angeführten Preise sind freibleibend. Es werden die Preise gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung, unter Berücksichtigung der vereinbarten Basis und gegebenenfalls Mengen- oder Sonderrabatte verrechnet. Von ORTNER TRADING allenfalls eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit termingerechtem Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.
Preisanpassungsklausel
ORTNER TRADING ist berechtigt die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3% hinsichtlich (i) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (ii) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss (sohin der schriftlichen Auftragsbestätigung) eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern ORTNER TRADING sich nicht in Verzug befindet.
Bei Verbrauchern iSd KSchG erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts nur bei einzelvertraglicher Aushandlung. In diesem Fall sind die vertraglichen Preise auch auf Antrag des Verbrauchers anzupassen; dies umfasst auch allfällige Preissenkungen.
5.4. Bearbeitungsgebühr
ORTNER TRADING behält sich das Recht vor, bei einem geringen Bestellwert eine Bearbeitungsgebühr in angemessener, EUR 100,00 nicht übersteigender Höhe zu verlangen.
5.5.
Bei Reparaturen, die nicht durchgeführt werden können, weil (i) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; (ii) der Vertragspartner den vereinbarten Termin versäumt hat oder (iii) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, wird der entstandene Aufwand von ORTNER TRADING in Rechnung gestellt.
5.6.
Für Leistungen, die im (Reparatur-) Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Vertragspartner angefordert und von ORTNER TRADING abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Ausmaß und Zeit zu einem angemessenen Entgelt verrechnet.
6.1. Bonitätsprüfung
ORTNER TRADING ist berechtigt, nach Abschluss des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners durchzuführen. Nach erfolgter Bonitätsprüfung ist ORTNER TRADING berechtigt zu entscheiden, ob die Bezahlung seitens des Vertragspartners vor oder nach Vertragserfüllung durch ORTNER TRADING zu erfolgen hat.
6.2. Zahlungsfrist
Die von ORTNER TRADING gelegten Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt bzw. innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt Versand erst nach Eingang der Zahlung des Vertragspartners.
6.3. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Vor vollständiger Zahlung, einschließlich Verzugszinsen und etwaiger Kosten, ist ORTNER TRADING zu einer weiteren Lieferung aus irgendeinem anderen Vertrag nicht verpflichtet.
7.1. Zahlungsverzug / Verzugszinsen
Wird der fällige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist bezahlt, befindet sich der Vertragspartner ab dem darauffolgenden Tag in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist ORTNER TRADING berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% für Verbraucher iSd KSchG und 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für Unternehmer zu verrechnen. Wechsel und Schecks werden von uns nicht angenommen.
7.2.
Ist der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist ORTNER TRADING berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist bzw. zum Aufschub der Erfüllung der eigenen Pflichten oder sonstiger Leistungen.
7.3.
Darüber hinaus ist ORTNER TRADING berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche durch den schuldhaften Zahlungsverzug verursachten Schäden und Kosten, insbesondere Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten etc., in Rechnung zu stellen. Bei Unternehmergeschäften wird ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für die Betreibungskosten eingefordert. Zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist die ORTNER TRADING ausdrücklich berechtigt.
8.1. Gefahrtragung Verbraucher
Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht bei Verträgen mit Verbrauchern mit Übergabe der Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Hat der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.
8.2. Gefahrtragung Unternehmer
Bei Versendungen an Unternehmer, geht das Risiko mit Übergabe an den Abholenden, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Ware von einem Lager bzw. Werk von ORTNER TRADING, auf den Vertragspartner über.
8.3.
Verzögert sich die Leistung infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht das Risiko am Tag der Mitteilung unserer Leistungsbereitschaft auf den Vertragspartner über.
8.4. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von ORTNER TRADING, ausgenommen davon sind von ORTNER TRADING an anderen Orten vereinbarungsgemäß zu verbauende, installierende oder zu reparierende Waren; hier ist Erfüllungsort, der Ort an dem verbaut, installiert oder repariert wird.
9.1.
Die von ORTNER TRADING gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ORTNER TRADING. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Einbau, Verarbeitung oder Vermischung der Ware entstehende Erzeugnisse.
9.2. Versicherung
Solange ORTNER TRADING das Eigentum an den Lieferungen vorbehalten bleibt, hat der Vertragspartner die ihm gelieferten Erzeugnisse auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust durch Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Fälle zu versichern und ORTNER TRADING solche Versicherungen auf Anforderung nachzuweisen.
9.3. Instandhaltung
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner den Vertragsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Instandsetzungen sofort auf seine Kosten durch ORTNER TRADING ausführen zu lassen.
9.4. Weiterveräußerung
Solange ORTNER TRADING das Eigentum an den Lieferungen vorbehalten bleibt, ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn ORTNER TRADING diese rechtzeitig im Vorfeld unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-) Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und ORTNER TRADING der Weiterveräußerung zugestimmt hat. Im Fall der Zustimmung durch ORTNER TRADING gilt die Kaufpreisforderung an ORTNER TRADING als abgetreten und ist ORTNER TRADING jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
10.1.
ORTNER TRADING gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden vom Vertragspartner Änderungen an den Produkten von ORTNER TRADING vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung von ORTNER TRADING, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist.
10.2.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und Alterung des Vertragsgegenstandes. Weiters sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen Mängel, die durch die ungemäße Installation bzw. Montage des Vertragsgegenstandes durch den Vertragspartner oder einem von ihm beauftragter Dritten, durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Vertragspartner, durch höhere Gewalt, durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen bzw. nachlässigen Gebrauch, durch Verschmutzung sowie durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden.
10.3.
Weiters leistet ORTNER TRADING keine Gewähr für die Statik des Daches oder einer Eigenkonstruktion für den Vertragsgegenstand. Es obliegt dem Vertragspartner einen entsprechenden Statiker hinzuzuziehen.
10.4.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich ORTNER TRADING vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, hat dieser zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.5.
ORTNER TRADING trägt im Falle der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil sich der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Erst wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Wandlung oder zur Preisminderung berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Die Kosten für eine etwaige Demontage des Vertragsgegenstandes, der Rücksendung sowie dem neuerlichen Versand bzw. der neuerlichen Montage trägt der Vertragspartner.
10.6.
Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.7. Wartung / Instandhaltung
Der Vertragspartner darf den Vertragsgegenstand während der Gewährleistungsfrist nur durch ORTNER TRADING oder eine qualifizierte Fachfirma warten und Instand halten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.
10.8. Rügepflicht für Unternehmer (gilt nicht für Verbraucher)
Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als geprüft und anerkannt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Wird festgestellt, dass die Mängelrüge unberechtigt war, wird der Vertragspartner schriftlich von ORTNER TRADING verständigt, dass er binnen vier Wochen ab Zugang dieser Mitteilung den Liefergegenstand bei ORTNER TRADING abholen kann oder er ORTNER TRADING mitzuteilen hat, ob ihm der Liefergegenstand zurückgesendet oder repariert werden soll. Die Kosten für den Versand und die Reparatur hat dabei der Vertragspartner zu tragen. Sollte ORTNER TRADING innerhalb der gesetzten Frist keine Nachricht erhalten, ist ORTNER TRADING berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Vertragspartners zu verschrotten.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.1. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden, unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ORTNER TRADING beruhen. Im Fall der Haftung ist ORTNER TRADING zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von ORTNER TRADING entsprechend.
11.2.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Veränderung, Montage und/oder Bedienung des Vertragsgegenstandes durch den Vertragspartner entstanden sind, sind ausgeschlossen. Insbesondere hat der Vertragspartner eventuelle Schäden an seinem Gebäude, die durch die Installation und die nachfolgende Nutzung des Vertragsgegenstandes entstehen können, etwa durch Verringerung der Belastungs- und Tragfestigkeit (zB. Schneelast, etc.), selbst zu tragen, eine diesbezügliche Haftung von ORTNER TRADING ist jedenfalls ausgeschlossen.
11.3. Haftungsbegrenzung
Im Übrigen wird die Haftung gegenüber dem unternehmerischen Vertragspartner – aus welchem Rechtsgrund auch immer – für jeden Geschäftsfall mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme des konkreten Geschäftsfalles begrenzt.
Die von ORTNER TRADING ausgearbeiteten und beigestellten Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstigen Unterlagen, bleiben das geistige Eigentum von ORTNER TRADING.
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ORTNER TRADING.
Im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von ORTNER TRADING, werden personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, soweit hierfür erforderlich (Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO) verarbeitet. Darüber hinaus verarbeitet ORTNER TRADING personenbezogene Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von ORTNER TRADING (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO) oder mit der Einwilligung des Vertragspartners (Artikel 6 Abs 1 lit a DSGVO).
Die Bereitstellung gewisser personenbezogener Daten ist im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ORTNER TRADING gegenüber seinen Vertragspartnern (wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken) notwendig. Sollten die Betroffenen für die Erfüllung dieser Plichten notwenigen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, so kann eine ordnungsgemäße Geschäftsbeziehung nicht gewährleitet werden.
ORTNER TRADING behält sich das Recht vor, diese AGB sowie auch die Dokumente, auf die in den AGB verwiesen wird, jederzeit abzuändern. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf Änderungen der AGB wird der Vertragspartner gesondert hingewiesen. Änderungen werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. ORTNER TRADING wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, welche Wirkung sein Schweigen hat. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten AGB bis zum Ablauf des abgeschlossenen Vertrags weiter.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Lieferungen im In- und Ausland mit inländischen und ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Heimatstaates des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. ORTNER TRADING hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
ORTNER TRADING GmbH
Alexander Sögner-Str. 11
2460 Bruck an der Leitha
Österreich
Tel.: +43 699 17139159
E-Mail: office@photovoltaik-ortner.at
Anlage ./1 Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Anlage ./2 Muster-Widerrufsformular
Anlage ./1
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
1.1.
Als Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.
1.2.
Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem wir nach Ihrer erfolgreichen Buchung/Kaufs eine Bestätigungs-E-Mail an Sie gesendet haben.
1.3.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Für den Rücktritt vom Vertrag können Sie das in Anlage ./2 beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden.
1.4.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Ausnahme des Widerrufrechtes
2.1.
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerrufsrecht gemäß Punkt 1. ausgenommen und kann sich der Verbraucher nicht auf das Widerrufsrecht berufen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
3. Folgen des Rücktrittes
3.1.
Wenn Sie vom geschlossenen Vertrag zurücktreten, haben wir geleistete Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
3.2.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
3.3.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3.4.
Sofern Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt haben, teilen Sie uns bitte Ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil Ihrer Kontodaten sehen können.
3.5.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Rückversand der Ware hat über einen, dem Wert des Produktes entsprechenden, versicherten
Transport zu erfolgen. Die Kosten einer Rücksendung per Spedition (bei nicht paketfähigen Produkten) betragen je nach Spedition, Gewicht und Entfernung mindestens EUR 250 ,–. Genaue Preisauskünfte geben wir, auf Anfrage, gerne vor dem Kauf bekannt, da diese von Entfernung, Gewicht und Transportbeschaffenheit abhängig sind. Bitte schicken Sie den Artikel in der Originalverpackung an uns zurück.